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Therapie, Förderung und Beratung

  • bei Lese- und Rechtschreibstörung
    (Legasthenie, LRS)
  • bei Rechenstörung
    (Dyskalkulie, Rechenschwäche)
  • bei Legasthenie in den Fremdsprachen
  • bei Lern- und Leistungsproblemen

KOOPERATION MIT SCHULEN UND ANDEREN INSTITUTIONEN

Die Kooperation von Lerntherapeutin, Eltern, Lehrkräften und ggf. weiteren Beteiligten ist ein wesentlicher Bestandteil der Lerntherapie, wobei die Lerntherapeutin die fachli-che Verantwortung trägt. Die Perspektiven der Beteiligten werden erfasst, Verantwortungsbereiche und Ziele vereinbart und aufeinander abgestimmt. Die Zusammenarbeit dient der Transparenz, dem Verständnis der Situation und der Abstimmung der Fördermaßnahmen. Indem Zuständigkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten geklärt werden, können Schuldzuweisungen beendet, Eltern sowie Lehrkräfte entlastet und die Entwicklung der Kinder positiv wahrgenommen werden.

Wesentliches Element der Umfeldarbeit ist die Gestaltung und Umsetzung des Nachteilsausgleichs sowie der Leistungsermittlung und –beschreibung. Der Umgang mit Lese-Rechtschreib- bzw. Rechenstörungen bzw. die Förderung von Kindern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen ist für alle Bundesländer in entsprechenden Erlassen geregelt.

Legasthenie-Erlass – Nachteilsausgleich und Notenschutz
Der Legasthenie-Erlass soll die Nachteile ausgleichen, die durch die LRS oder Dyskalkulie entstehen. Es wurden verbindliche Richtlinien geschaffen, die den Notenschutz (keine Bewertung der Lese-/Rechtschreibleistung) und den Nachteilsausgleich, Zeitzugaben bei Arbeiten und Prüfungen, die Möglichkeit Leistungen mündlich zu prüfen und den möglichen Einsatz von Hilfsmitteln (z.B. Computer) regeln.

Kontakt

Andrea Röhm
Praxis für integrative Lerntherapie
Simone-de-Beauvoir-Weg 8
79111 Freiburg
Tel.: 0761 4774755
E-Mail: ar@lerntherapiefreiburg.de